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INHALT:

Ermittlung des resultierenden Schalldämm-Maßes R’w oder L‘n,w Die Berechnungsbeispiele wurden nach DIN 4109-2 mithilfe des R­ igips Schallschutz-Rechners durch­geführt (rigips.de/schallschutz-rechner). Ausgangssituation ist eine Raumsituation zweier Räume gleicher Abmessung (Länge 6,0 m, Breite 4,4 m, Höhe 2,8 m). Erforderliche Schalldämmung Im Regelfall können die auf der Baustelle auftretenden Anforde­run­ gen komplett mit Rigips-Systemen abgedeckt werden. Entscheidend für die Qualität der am Bau erzielten Schalldämmung sind in erster Linie eine konsequente Plan­ung aller Bauteile samt An­schlüssen sowie eine fachgerechte Ausführ­ung, die nur durch Über­wachung im Bauablauf gesichert werden kann. Durch gute Arbeit in Planungsbüros und auf Baustellen wird dies seit vielen Jahren täg­lich bestätigt. Trotz gleicher Schalldämmung kann die Wahrnehmung des Schallschutzes jedoch unterschiedlich sein. Die Größe des Raums sowie die Fläche des trennenden Bauteils haben Einfluss auf die empfundene Schalldämmung. Liegen das Schalldämm-Maß Rw und jedes Schall-Längsdämm-Maß 7 bzw. 8 dB über dem Anforderungswert, kann der ­vereinfachte ­Nachweis geführt werden: Rigips-Hinweis Zahlreiche Rigips-Berechnungen lassen bei ausreichend großer Trennfläche (~ 15 m2) für den Leichtbau eine grobe Abschätzung in Analogie zum vereinfachten Nachweis nach alter DIN 4109:1989 zu („5-dB-Regel“): Rw ≥ erf. R’w + 7 dB (Anforderungswert + 5 dB + 2 dB „Nachhaltemaß“) Dn,f,w ≥ erf. R’w + 8 dB (Anforderungswert + 5 dB + 2 dB „Nachhaltemaß“ + 1 dB „Umrechnung“*) * Bei Dn,f,w kann bei der Umrechnung zum RFf,w unter ungünstigen Umständen und kleinen Trennflächen eine Korrektur um max. 1 dB nach unten ­erfolgen, daher hier der Aufschlag um 1 dB. 30


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