INHALT: Baulicher Brandschutz b) ohne Brandversuche Wenn der zu klassifizierende Baustoff in DIN 4102-4 unter „Klassifizierte Baustoffe“ aufgeführt ist, kann er ohne weitere Brandprüfungen und Nachweise in die dort angegebene Baustoffklasse eingeordnet werden. Auf europäischer Ebene gibt es keinen dem Teil 4 der DIN 4102 entsprechenden Bauprodukt-Katalog. Allerdings ist eine Reihe von Bauprodukten, z. B. Gipskartonplatten nach DIN EN 520, über die betreffende Produktnorm auf Basis der DIN EN 13501-1 brandschutztechnisch klassifiziert. Auch in diesen Fällen können die jeweiligen Produkte ohne weitere Brandprüfungen und Nachweise in die dort angegebenen Klassen eingestuft werden. 8.4 Brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen bzw. Bauarten (Feuerwider standsklassen) a) Deutsche Norm DIN 4102 Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch Feuerwiderstandsklassen beschrieben, die aus Brandprüfungen der Bauteile, z. B. nach DIN 4102-2 oder anderen Teilen der Norm DIN 4102, ermittelt werden. Die Klassifizierung enthält drei Angaben: - einen Buchstaben zur Beschreibung der Art des klassifizierten Bauteils, z. B. ein „F“ für tragende und raumabschließende Wände, Decken, Stützen, Unterzüge u. a. sowie für nichttragende Innenwände oder z. B. ein „S“ für Kabelabschottungen, die zu Sonderbauteilen nach DIN 4102-9 gehören, usw. - die Feuerwiderstandsdauer in Minuten, d. h. die Mindestdauer in Minuten, während der das im Brandversuch geprüfte Bauteil die z. B. nach DIN 4102-2 gestellten An forderungen erfüllt (mindestens 30, 60, 90, 120 oder 180 Min.), - eine Kennzeichnung zum Brandverhalten (Baustoffklasse) der im Bauteil enthaltenen „wesentlichen“ Baustoffe mit A bzw. AB bzw. B. Aus diesen drei Angaben ergeben sich die in DIN 4102-2 definierten Feuerwiderstands klassen für Bauteile bzw. die zugehörigen Kurzbezeichnungen, die in der hier wiedergegebenen Tabelle 2 aufgeführt und gleichzeitig den „bauaufsichtlichen Anforderun gen“ gegenübergestellt sind. Tabelle 2: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN 4102-2 und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen* Bauaufsichtliche Anforderungen Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 Kurzbezeichnung nach DIN 4102-2 feuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F 30 Feuerwiderstandsklasse F 30 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 30 und aus nichtbrennbaren Baustoffen hochfeuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F 60 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 60 und aus nichtbrennbaren Baustoffen feuerbeständig Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 120 und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 180 und aus nichtbrennbaren Baustoffen * (Auszug aus DIN 4102-2, Tabelle 2) F 30-B F 30-AB F 30-A F 60-AB F 60-A F 90-AB F 90-A F 120-A F 180-A Im Teil 4 der DIN 4102 sind zahlreiche Konstruktionen bzw. Bauteile aufgelistet, die ohne weitere Nachweise in die dort angegebenen Feuerwiderstandsklassen eingestuft werden können. Bauteile, die auf Basis der DIN 4102 nicht hinreichend beurteilt werden können, bedürfen eines gesonderten Nachweises durch - eine allgemeine Bauartgenehmigung oder - ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP) oder - eine vorhabenbezogene Bauartgenehmi- gung. Diese bauaufsichtlichen Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen ergeben sich aus den Regelungen der Landesbauordnungen zu Wänden, Decken und Dächern und sind auch in der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen in Anhang 4 mit aufgenommen. 13