LINK: Klicken Sie hier um diese Seite im interaktiven Modus anzuschauen

NAVIGATION: Erste SeiteVorherige SeiteNächste SeiteLetzte SeiteInhaltsverzeichnis
Vorherige SeiteBildansicht der SeiteNächste Seite


INHALT:

Rigips – der Brandschutzexperte Rigips – ein Pionier von Anfang an 70 Jahre Brandschutz-Erfahrung, so stellt sich Rigips als Experte mit einem innovativen Programm für den „Baulichen Brandschutz“ dar. Schon 1949 wurde Rigips das erste Prüf­ zeug­nis vom damaligen Institut für Baustoffkunde und Materialprüfung der Technischen Hochschule Braunschweig ausgestellt. Sicherheit im Brandfall Heute bietet Rigips ein breites Spektrum an hervorragenden Produkten und Konstruk­ tionen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz, damit sich kein Brandherd ausbreiten und verheerende Schäden an Mensch, Tier oder Sachgütern hervorrufen kann. Hunderte von Prüfzeugnissen und Zu­ lassun­gen dokumentieren das einwandfreie Funktionieren unserer Rigips-Konstruktionen im Hinblick auf verschiedene Regelwerke, im besonderen DIN 4102. Qualität nach EN ISO 9001 Rigips verpflichtet sich zu höchster Qualität. Dies gilt sowohl für die Pro­dukte als auch für unsere Mitarbeiter, die Ihnen täglich mit Rat und Tat fachkompetent zur Verfügung stehen. Ein zertifiziertes Qualitäts­manage­­ ment­system, das uns verpflichtet und bei Ihnen in allen Bereichen, von der ersten Beratung bis hin zum fertiggestellten System, Vertrauen schafft. Gips – mit eingebauter Feuerwehr Für den Brandschutz einzusetzende RigipsPlatten basieren auf dem Naturprodukt Gips. Es enthält kristallgebundene Wasseranteile, die im Brandfall als „Löschwasser“ dienen. Dieser dann austretende Wasserdampf bewirkt, dass die Temperatur der Oberfläche nicht höher als 100 °C ansteigen kann, solange sich Wasserdampf bildet. In z. B. Die Dicke 20 sind, ausgehend von einem Durchschnittsanteil des kris­tall­ gebundenen Wassers von 21 % pro m2, über 4 Liter „Lösch­wasser“ enthalten. Innovative Systemlösungen Rigips bietet eine Vielzahl von System­ lösungen an, die einfachere Konstruktionsaufbauten beinhalten und auch sehr viel schlanker sind als vergleichbare Systeme der DIN 4102. Hiermit werden nicht „nur“ Material­kosten eingespart, sondern auch die Bau­zeit verkürzt. So werden Brandschutzsysteme und Detail­ lösungen angeboten, die Ihnen helfen sollen, Ihr Brandschutzkonzept schlüssig und ­kos­tengünstig umzusetzen. Des Weiteren bietet Rigips, neben den genormten Konstruktionen, nichtgeregelte Bauarten an, ­welche durch all­gemeine bauaufsichtliche Prüfzeug­nisse bzw. Bauartgenehmigungen belegt werden, wie z. B. die Rigips-Brandwände, Installa­tions-/ Kabelkanäle sowie Stützen-/ Träger­bekleidungen aus Rigips Glasroc F, etc.. Das ist nur mit absoluten Spitzen­erzeu­g­ nissen möglich, die – aufeinander abgestimmt – ein Komplettsystem bilden. Neue Ideen, intensive Entwicklungs­arbeit und umfangreiche Prüfserien in Brand­ schutz-Instituten führen zu einem ständigen Fortschritt des heute technisch Mög­lichen. Für diese geprüfte Sicherheit stehen Ihnen Fachkräfte in der Entwicklungs- und Anwen­ ­dungstechnik zur Ver­fügung. Sollte für eine besondere Bau­situa­tion kein Prüfzeugnis zutreffen, sind Ihnen unsere Brandschutz­experten im Innen- oder Außen­­ dienst gerne mit einem fachkompetenten Kons­truk­tionsvorschlag be­hilf­lich, der in Anlehnung an bestehende Prüf­zeugnisse entweder mit einem Gut­achten abgedeckt oder direkt von der örtlichen Bauaufsicht akzeptiert werden kann. Prüfzeugnisse und Zulassungen Geprüfte Konstruktionen werden einzeln in Prüfzeugnissen bzw. Bauartgenehmigungen in Wort und Bild beschrieben. Die zur jeweiligen System­lösung aufgeführten ­Materialien sind bindend und nicht durch andere oder ähn­liche Materialien austauschbar. Einzelne Komponenten sind evtl. dicker (größer) dimensionierbar. Hierfür ist die Rücksprache mit unserem technischen Service notwendig. Nicht alle notwendigen Details können hier erläutert werden, deshalb gilt: Zur Ausführung jeder der hier im Katalog ent­haltenen Brand­schutz-Konstruktionen muss das ent­ sprechende Prüfzeug­nis /Gutachten bzw. Bauartgenehmigungen zu Rate ge­zo­gen werden! 6


WEITERE SUCHBEGRIFFE:



NAVIGATION: Erste SeiteVorherige SeiteNächste SeiteLetzte SeiteInhaltsverzeichnis

LINK: powered by www.elkat.de