INHALT: Anforderungen an den Schallschutz Damit Bauteile entsprechend ihrer Nutzung einen Mindest- oder erhöhten Schallschutz bieten, sind entsprechende Anforderungen in Normen und Richtlinien definiert. Die zentrale Norm in diesem Zusammenhang ist die DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau“. Wenn der Schallschutz festgelegt oder beurteilt werden soll, wird sie routinemäßig herangezogen. Nach langjähriger Beratung wurde im Juli 2016 eine rundum überarbeitete Fassung der DIN 4109, „Schallschutz im Hochbau“, herausgegeben. DIN 4109-1:2018-01 regelt die Mindestanforderungen an den Schallschutz. Bei neuen Gebäuden liegen die Erwartungen an den Schallschutz und die Schalldämmung in der Regel höher als in der DIN 4109-1 vorgeschrieben. Daher ist es empfehlenswert, dass Planer oder Architekten die Anforderungen an den Schallschutz im Vorfeld mit den Bauherren besprechen und vertraglich vereinbaren. Zur Festlegung eines erhöhten Schallschutzes enthält Beiblatt 2 zu DIN 4109:1989 weiterhin entsprechende Vorschläge. Die Teile 31 bis 36 der DIN 4109:2016 übernehmen die Aufgabe eines Bauteilkatalogs. Darüber hinaus kennt die DIN 4109-4:2016-07 auch den „Nachweis der Eignung der Bauteile“ mit bauakustischen Messungen. Die bauakustischen Eigenschaften von Bauteilen und Konstruktionen können durch Messungen in Prüfständen ermittelt werden. Rigips-Hinweis Die erste Norm zur Schalldämmung kam 1938 mit der DIN 4110 – Technische Bestimmungen für die Zulassung neuer Bauweisen – heraus. Als Richtlinie für den Schallschutz im Hochbau wurde im April 1944 die erste DIN 4109 veröffent licht. Nach einem Entwurf im Jahr 1952 gab es 1962 einen Weißdruck. 1989 folgte die aktualisierte DIN 4109:1989-11, „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen“. Im Juli 2016 wurde eine Neuauflage der DIN 4109, bestehend aus 9 Teilen, veröffentlicht. Anforderungen an den Schallschutz D•B•IV•BNeeD•VDiaiG3nb4EouIMP-zr-l1GrsauauR0lseatuAtnhcuhi9ntfcdh-afrs-u2hEislll1igatänctt:mze2eggluhgiun0snfetepsilDisgi1Kiffefnc8eiüüeonIhs-Nh4rrsdtn0le1rvezBu4u01ierenne1mh0rpg0gwtöetre9he1anmf0:rtüg1tet93ihluftin8cürnEthSr9gemeec-s(1hrpkV1MhaofeöeilnnlrhshezdcltieuenehpnnsbutgtatS-fze)rücA,unhrwnnfadgeüfloellerscnrncehdhrSehehucervöthurezhaanrtnlgtelsrgenacenghSz,ulcodicthgizheaeelzinlnisuncwjeevhesedurreGtdezmeei,nbnwbFäkeaauallrlcdenhennesssuinandlds 22