INHALT: Erforderliche Schalldämmung ... von Wänden und Türen zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- oder Arbeitsbereich Bauteile Mindestanforderung 1) erf. R’w in dB Vorschläge für erhöhten Schallschutz 2) erf. R’w in dB Bemerkungen 1. Geschosshäuser mit Wohnungen und Arbeitsräumen Wohnungstrennwände und Wände zwischen fremden Arbeitsräumen Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren ≥ 53 ≥ 53 Wände neben Durchfahrten oder Einfahrten von Sammelgaragen u. Ä. Wände von Spiel- oder ähnlichen Gemeinschafts räumen Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in Flure und Dielen von Wohnungen und Wohnheimen oder von Arbeitsräumen führen Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen unmittelbar in Aufenthaltsräume – außer Flure und Dielen – von Wohnungen führen ≥ 55 ≥ 55 ≥ 27 ≥ 37 ≥ 55 ≥ 55 – – ≥ 37 – Wohnungstrennwände sind Bauteile, die Wohnungen voneinander oder von fremden Arbeitsräumen trennen Für Wände mit Türen gilt die Anforderung R’w (Wand) = Rw (Tür) + 15 dB. Darin bedeutet Rw (Tür) die erforderliche Schalldämmung der Tür. Wandbreiten ≤ 30 cm bleiben dabei unberücksichtigt. Bei Türen gilt erf. Rw 2. Einfamilien-Doppelhäuser und Einfamilien-Reihenhäuser Haustrennwände (unterstes Geschoss) (1. OG oder höher) ≥ 59 ≥ 62 ≥ 67 3. Beherbergungsstätten Wände zwischen Übernachtungsräumen sowie Fluren und Übernachtungsräumen Türen zwischen Fluren und Übernachtungsräumen 1) Nach DIN 4109-1. 2) Nach Beiblatt 2 zur DIN 4109:1989. ≥ 47 ≥ 32 ≥ 52 ≥ 37 Das erf. R’w gilt für die Wand allein Bei Türen gilt erf. Rw Rigips-Hinweis Die Anforderungen und Vorschläge der DIN 4109 an das bewertete Schalldämm-Maß von Bauteilen werden als erf. R’w angegeben. Das bewertete Schalldämm-Maß R’w stellt nach wie vor die wichtigste Einflussgröße für den Luftschallschutz zwischen Räumen dar. Dieser Wert beinhaltet neben der reinen Schalldämmung der Trennwand auch die Schallübertragung über die flankierenden Bauteile sowie Undichtigkeiten usw. 32