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INHALT:

Baulicher Brandschutz b) ohne Brandversuche Wenn der zu klassifizierende Baustoff in DIN 4102-4 unter „Klassifizierte Bau­stoffe“ aufgeführt ist, kann er ohne weitere Brandprüfungen und Nachweise in die dort angegebene Baustoffklasse eingeordnet werden. Auf europäischer Ebene gibt es keinen dem Teil 4 der DIN 4102 entsprechenden Bauprodukt-Katalog. Aller­dings ist eine Reihe von Baupro­dukten, z. B. Gips­karton­platten nach DIN EN 520, über die betreffende ­Produktnorm auf Basis der DIN EN 13501-1 brandschutztechnisch klassifiziert. Auch in diesen Fällen können die jeweiligen Produkte ohne weitere Brandprüfungen und Nachweise in die dort angegebenen Klassen eingestuft werden. 8.4 Brandschutztechnische Klas­si­f­izierung von Bau­teilen bzw. Bauarten (Feuer­wider­ standsklassen) a) Deutsche Norm DIN 4102 Das Brandverhalten von Bauteilen wird durch Feuerwiderstandsklassen beschrieben, die aus Brandprüfungen der Bau­teile, z. B. nach DIN 4102-2 oder anderen Teilen der Norm DIN 4102, ermittelt werden. Die Klassi­fizierung enthält drei Angaben: - einen Buchstaben zur Beschreibung der Art des klassifizierten Bauteils, z. B. ein „F“ für tragende und raum­ab­schließen­de Wände, Decken, Stüt­zen, Unterzüge u. a. sowie für nichttragende Innen­wände oder z. B. ein „S“ für Kabelab­schottungen, die zu Sonder­bau­teilen nach DIN 4102-9 gehören, usw. - die Feuerwiderstandsdauer in Minuten, d. h. die Mindestdauer in Minuten, während der das im Brand­versuch geprüfte Bauteil die z. B. nach DIN 4102-2 gestellten An­ for­derungen erfüllt (mindestens 30, 60, 90, 120 oder 180 Min.), - eine Kennzeichnung zum Brandver­halten (Baustoffklasse) der im Bauteil enthaltenen „wesentlichen“ Baustoffe mit A bzw. AB bzw. B. Aus diesen drei Angaben ergeben sich die in DIN 4102-2 definierten Feuer­wider­stands­­ klassen für Bauteile bzw. die zugehörigen Kurzbezeich­nungen, die in der hier wiedergegebenen Tabelle 2 aufgeführt und gleichzeitig den „bauaufsichtlichen Anforde­run­ gen“ gegenübergestellt sind. Tabelle 2: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN 4102-2 und ihre Zuord­nung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen* Bauaufsichtliche Anforderungen Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102-2 Kurzbezeichnung nach DIN 4102-2 feuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F 30 Feuerwiderstandsklasse F 30 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen feuerhemmend und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 30 und aus nichtbrennbaren Baustoffen hochfeuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F 60 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 60 und aus nichtbrennbaren Baustoffen feuerbeständig Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen feuerbeständig und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 120 und aus nichtbrennbaren Baustoffen Feuerwiderstandsklasse F 180 und aus nichtbrennbaren Baustoffen * (Auszug aus DIN 4102-2, Tabelle 2) F 30-B F 30-AB F 30-A F 60-AB F 60-A F 90-AB F 90-A F 120-A F 180-A Im Teil 4 der DIN 4102 sind zahlreiche Kons­truktionen bzw. Bauteile aufge­listet, die ohne weitere Nachweise in die dort ­angegebenen Feuerwider­stands­klassen eingestuft werden können. Bauteile, die auf Basis der DIN 4102 nicht hinreichend beurteilt werden können, bedürfen eines geson­der­ten Nach­weises durch - eine allgemeine Bauartgenehmigung oder - ein allgemeines bauaufsichtliches Prüf­zeugnis (ABP) oder - eine vorhabenbezogene Bauartgenehmi- gung. Diese bauaufsichtlichen Anforderun­gen an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen ergeben sich aus den Regelungen der Landesbauord­nun­gen zu Wänden, Decken und Dächern und sind auch in der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen in Anhang 4 mit aufgenommen. 13


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